Regiebericht-Vorlage: Stundenlohnzettel kostenlos als PDF und Word
Für Arbeiten, die nach Stunden statt nach Einheitspreis abgerechnet werden: Wer hat wie lange gearbeitet, was wurde gemacht, welches Material und Gerät kam zum Einsatz – mit Feldern für die Anordnung und die Bescheinigung durch den Auftraggeber.
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Was ist ein Regiebericht?
Ein Regiebericht – auch Stundenlohnzettel oder Regiezettel – weist Stundenlohnarbeiten nach: Leistungen, die nicht über eine Position mit Einheitspreis, sondern nach tatsächlichem Aufwand vergütet werden. Typisch sind unvorhergesehene Zusatzarbeiten, Hilfsleistungen für andere Gewerke oder Arbeiten, deren Umfang sich vorab nicht beziffern lässt.
Der Bericht hält fest, wer wie lange gearbeitet hat, was genau getan wurde und welches Material und Gerät verbraucht wurde – so konkret, dass der Auftraggeber es prüfen kann. Mehr im Glossar unter Regiebericht.
Die Spielregeln der VOB/B
Ist die VOB/B vereinbart, gelten für Stundenlohnarbeiten klare Regeln:
- Vorher vereinbaren: Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vor Beginn ausdrücklich als solche vereinbart wurden (§ 2 Abs. 10 VOB/B).
- Beginn anzeigen: Die Ausführung ist dem Auftraggeber vor Beginn anzuzeigen (§ 15 Abs. 3 VOB/B).
- Zettel zeitnah einreichen: je nach Verkehrssitte werktäglich oder wöchentlich.
- Rückgabe binnen 6 Werktagen: Der Auftraggeber gibt bescheinigte Stundenlohnzettel unverzüglich, spätestens 6 Werktage nach Zugang zurück. Nicht fristgerecht zurückgegebene Zettel gelten als anerkannt (§ 15 Abs. 3 VOB/B).
Abgerechnet wird alsbald nach Abschluss der Stundenlohnarbeiten, längstens in Abständen von 4 Wochen (§ 15 Abs. 4 VOB/B).
Was auf den Zettel gehört
Damit der Auftraggeber prüfen kann – und nicht streicht: Datum, Namen und Qualifikation der Arbeitskräfte, Beginn, Ende und Pausen, die ausgeführten Arbeiten mit Ort, Material und Geräte mit Menge sowie wer die Arbeiten angeordnet hat und wann. Pauschale Angaben wie „Aufräumarbeiten“ ohne Ort und Umfang sind der häufigste Grund für gekürzte Stundenzettel.
Vom Stundenzettel zur Rechnung
In PlanOffice erfassen die Monteure ihre Stunden in der Feld-App direkt auf das Projekt. Der Regiebericht entsteht daraus als PDF – tagweise mit Zwischensummen, Material und Unterschriftsfeldern für Auftraggeber und Auftragnehmer.
Häufige Fragen
Was unterscheidet Regiebericht und Bautagebuch?
Das Bautagebuch dokumentiert den ganzen Tag auf der Baustelle; der Regiebericht weist gezielt die Stundenlohnarbeiten nach, die gesondert vergütet werden sollen. Ein Eintrag im Bautagebuch ersetzt keinen bescheinigten Stundenlohnzettel.
Was passiert, wenn der Auftraggeber den Stundenzettel nicht zurückgibt?
Ist die VOB/B vereinbart und gibt der Auftraggeber den Zettel nicht binnen 6 Werktagen nach Zugang zurück, gilt er als anerkannt (§ 15 Abs. 3 VOB/B). Wichtig ist deshalb, den Zugang belegen zu können – etwa per E-Mail mit Datum. Ohne VOB/B gibt es diese Regel nicht.
Müssen Regiestunden vorher beauftragt werden?
Nach VOB/B ja: Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vor Beginn ausdrücklich als solche vereinbart wurden (§ 2 Abs. 10 VOB/B). Halten Sie die Anordnung mit Name und Datum auf dem Regiebericht fest.
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