HOAI-Honorarrechner nach den Tafeln der HOAI 2021
Leistungsbild wählen, Kosten nach DIN 276 eintragen, Honorarzone und Honorarsatz festlegen – und das Honorar je Leistungsphase ablesen. Kostenlos, ohne Anmeldung, und Ihre Zahlen verlassen den Browser nicht.
Anrechenbare Kosten
- Baukonstruktion (KG 300)800.000,00 €
- Technische Anlagen (KG 400) bis 25 % der sonstigen Kosten (200.000,00 €), voll200.000,00 €
- Technische Anlagen (KG 400) darüber hinaus, zur Hälfte25.000,00 €
Summe anrechenbare Kosten1.025.000,00 €
Tafelwerte 100 % (Basis- bis oberer Satz)118.186,80 € – 147.400,75 €
Honorar Grundleistungen (100 %)118.186,81 €
Honorar netto118.186,81 €
zzgl. Umsatzsteuer
Orientierungswerte nach den Honorartafeln der HOAI 2021; das Honorar ist frei vereinbar (§ 7 HOAI). Keine Rechts- oder Honorarberatung. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser.
So rechnet der HOAI-Rechner
- Aus den Kosten nach DIN 276 ergeben sich nach den Regeln des Leistungsbilds die anrechenbaren Kosten.
- Für diese Kosten und die Honorarzone liest der Rechner die Spanne aus der Honorartafel – zwischen zwei Tafelwerten linear interpoliert (§ 13 HOAI).
- Der vereinbarte Honorarsatz legt die Stelle in der Spanne fest; ohne Vereinbarung ist es der Basishonorarsatz.
- Jede beauftragte Leistungsphase erhält ihren Anteil nach der Bewertung im Leistungsbild; Umbauzuschlag und Nebenkosten kommen hinzu.
Was der Rechner bewusst nicht abbildet
Besondere Leistungen (frei zu vereinbaren), die Flächenplanung, mehrere Anlagengruppen unterschiedlicher Honorarzonen in einem Vertrag und anrechenbare Kosten außerhalb der Tafelgrenzen – dort nennt die HOAI keinen Orientierungswert, das Honorar ist dann frei zu vereinbaren. Sonderregeln einzelner Leistungsbilder (etwa die nur anteilige Anrechnung bei Verkehrsanlagen) erfordern, die anrechenbaren Kosten von Hand festzulegen.
Vom Honorarangebot zur Abschlagsrechnung
In PlanOffice wird aus derselben Berechnung ein Honorarvertrag: Leistungsstand je Phase erfassen, Abschlagsrechnungen erzeugen, frühere Abschläge abziehen lassen – ohne die Honorarermittlung jedes Mal neu aufzubauen. Mehr unter HOAI im Glossar.
Häufige Fragen
Ist die HOAI noch verbindlich?
Nur noch als Orientierung. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Juli 2019 (C-377/17) gelten die Mindest- und Höchstsätze nicht mehr; die HOAI 2021 macht die Tafelwerte zu Orientierungswerten. Das Honorar ist in Textform frei vereinbar (§ 7 Abs. 1 HOAI). Fehlt eine solche Vereinbarung, gilt für Grundleistungen der Basishonorarsatz.
Was ist der Basishonorarsatz?
Der untere Wert der Honorartafel, den die HOAI 2021 an die Stelle des früheren Mindestsatzes gesetzt hat. Er gilt, wenn die Parteien nichts anderes in Textform vereinbart haben. Der obere Honorarsatz ist der höchste Tafelwert; dazwischen kann jeder Satz vereinbart werden.
Wie werden die anrechenbaren Kosten ermittelt?
Aus den Kosten nach DIN 276, je nach Leistungsbild unterschiedlich: Bei Gebäuden zählt die Baukonstruktion (KG 300) voll, die Technischen Anlagen (KG 400) bis 25 % der sonstigen anrechenbaren Kosten voll und darüber zur Hälfte (§ 33 Abs. 2 HOAI). In der Tragwerksplanung sind es 55 % der Baukonstruktion und 10 % der Technischen Anlagen (§ 50 HOAI).
Was bedeutet die Honorarzone?
Die Honorarzone bildet die Schwierigkeit der Planung ab – von sehr geringen bis sehr hohen Anforderungen (Zone I bis V, in der Technischen Ausrüstung I bis III). Je höher die Zone, desto höher der Tafelwert bei gleichen anrechenbaren Kosten.
Gibt es eine neue HOAI?
Eine Überarbeitung der HOAI mit neuen Leistungsbildern und Honorartafeln wird seit Längerem vorbereitet. Stand Oktober 2026 gelten weiterhin die Tafeln der HOAI 2021; dieser Rechner nutzt sie.
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