Stundenzettel-Vorlage: kostenlos als PDF und Word
Der Arbeitszeitnachweis je Mitarbeiter: Datum, Baustelle, Tätigkeit, Beginn, Ende und Pausen – mit Summenzeile und Unterschriftsfeldern. Ausgelegt auf die Aufzeichnungspflicht im Baugewerbe.
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Was auf einen Stundenzettel gehört
Mindestens Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit – so verlangt es das Mindestlohngesetz für das Baugewerbe. Für die Abrechnung gegenüber Kunden und die Nachkalkulation ist zusätzlich wichtig, auf welcher Baustelle und mit welcher Tätigkeit die Zeit verbracht wurde. Pausen gehören getrennt ausgewiesen, damit die Dauer nachvollziehbar bleibt.
Aufzeichnungspflicht im Baugewerbe
Im Baugewerbe müssen Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Arbeitstag folgenden Kalendertags aufzeichnen und die Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufbewahren (§ 17 Abs. 1 MiLoG in Verbindung mit § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz).
Darüber hinaus sind seit einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2022 alle Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen. Einzelheiten im Ratgeber Arbeitszeiterfassung im Handwerk.
Papier, Excel oder App?
Papier funktioniert, solange die Zettel vollständig und rechtzeitig im Büro landen – genau daran hapert es oft. Wer die Zeiten am Ende der Woche aus dem Gedächtnis nachträgt, verliert Genauigkeit und im Streit die Beweiskraft. Eine App, in der die Zeit beim Ein- und Ausstempeln auf der Baustelle entsteht, löst beides.
Stempeln auf der Baustelle
In PlanOffice stempeln Monteure in der Feld-App auf das Projekt ein – auch ohne Netz. Die Stunden landen direkt beim Projekt, stehen für die Nachkalkulation bereit und lassen sich für die Lohnabrechnung exportieren.
Häufige Fragen
Wie lange müssen Stundenzettel aufbewahrt werden?
Die Aufzeichnungen nach dem Mindestlohngesetz mindestens zwei Jahre (§ 17 Abs. 1 MiLoG). Sind die Stundenzettel Grundlage der Lohnabrechnung oder von Rechnungen, können längere steuerliche Fristen gelten – fragen Sie im Zweifel Ihre Steuerberatung.
Muss der Mitarbeiter den Stundenzettel unterschreiben?
Vorgeschrieben ist die Unterschrift nicht. Sie erhöht aber die Beweiskraft und klärt früh, ob Mitarbeiter und Betrieb dieselben Zeiten vor Augen haben.
Darf der Mitarbeiter die Zeiten selbst aufschreiben?
Ja, die Aufzeichnung darf der Arbeitgeber auf die Mitarbeiter übertragen. Verantwortlich für Vollständigkeit und rechtzeitige Aufzeichnung bleibt aber der Arbeitgeber.
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