Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Nutzungsbedingungen für die Software „PlanOffice“ · Stand: 9. September 2026
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Bereitstellung und Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung „PlanOffice“ (nachfolgend „Software“ oder „Dienst“) durch Egzon Ademi (nachfolgend „Anbieter“) gegenüber Unternehmen (nachfolgend „Kunde“).
§ 1 Geltungsbereich, Unternehmereigenschaft
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software zwischen dem Anbieter und dem Kunden.
(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der Kunde, nicht als Verbraucher zu handeln.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand & Leistungsbeschreibung
(1) Gegenstand des Vertrags ist die Bereitstellung der Software zur Nutzung über das Internet (Software as a Service) für die betriebliche Organisation von Bau- und Handwerksbetrieben — insbesondere Kunden-, Projekt-, Aufgaben- und Dokumentenverwaltung sowie die je nach Modulumfang gebuchten Zusatzbereiche.
(2) PlanOffice ist modular aufgebaut. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der bei Vertragsschluss gewählten Leistungs-/Preisübersicht bzw. einer individuellen Einzelvereinbarung. Ein Kern (u. a. Kunden, Projekte, Aufgaben, Dateien, Suche, Dashboard) ist stets enthalten; optionale Module können hinzu- oder abgewählt werden.
(3) Der Anbieter entwickelt die Software fortlaufend weiter; das ist dem SaaS-Modell immanent. Funktionale Änderungen, Umgestaltungen und Verbesserungen sind zulässig, solange der vertraglich geschuldete Leistungsumfang nicht wesentlich zum Nachteil des Kunden eingeschränkt wird. Ein Anspruch auf einen unveränderten Funktionsumfang, auf bestimmte Einzelfunktionen oder auf die Beibehaltung einer bestimmten Bedienoberfläche besteht nicht.
(4) Schnittstellen: Programmierschnittstellen, Webhooks und Integrationen zu Drittsystemen sind nur geschuldet, soweit sie vom Anbieter für den Kunden ausdrücklich freigeschaltet wurden. Für sie gilt keine gesonderte Verfügbarkeitszusage; der Anbieter kann sie mit angemessener Ankündigung ändern oder einstellen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt.
(5) Fachliche Verantwortung des Kunden: Berechnungen, Auswertungen, Fristenhinweise, Vorlagen sowie automatisch erzeugte Text- und Zahlenvorschläge (einschließlich Ergebnissen aus Datenimporten, Foto-/Plan-Aufmaß, VOB/C-Übermessung und optionalen KI-gestützten Entwürfen) sind Hilfsmittel. Sie ersetzen nicht die fachliche, kaufmännische und rechtliche Prüfung durch den Kunden; verbindlich ist ausschließlich, was der Kunde nach eigener Prüfung übernimmt, versendet oder festschreibt.
(6) Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Software so zu erstellen, dass sie in allen denkbaren Anwendungen, Datenkonstellationen und Gerätekombinationen fehlerfrei arbeitet. Geschuldet ist eine Software, die im Sinne der Leistungsbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist; der Anbieter behebt ihm gemeldete Fehler, die die Brauchbarkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigen, in angemessener Zeit.
(7) Angaben zur Software auf der Website, in Leistungs- und Preisübersichten, in Hilfetexten oder in sonstigen Produktbeschreibungen sind Beschaffenheitsangaben und stellen keine Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft dar. Garantien bedürfen der ausdrücklichen Bezeichnung als solche in Textform.
§ 3 Vertragsschluss & Nutzerkonto
(1) Der Vertrag kommt durch die Freischaltung eines Betriebszugangs durch den Anbieter bzw. durch eine gesonderte Vereinbarung zustande. In der Pilotphase erfolgt die Einrichtung neuer Betriebe auf Anfrage durch den Anbieter (Einladungsverfahren).
(2) Der Kunde erhält einen mandantengetrennten Zugang, innerhalb dessen er weitere Nutzerkonten für seine Beschäftigten und ggf. Externe (z. B. Nachunternehmer) mit abgestuften Rollen und Rechten anlegen kann.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Einrichtung angegebenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben und bei Änderungen zu aktualisieren.
(4) Nutzungsrecht: Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Software für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen — durch seine Beschäftigten und durch von ihm beauftragte Dritte (z. B. Nachunternehmer, Steuerberater), soweit diese für seine Projekte tätig sind. Eine Weitergabe, Vermietung, Unterlizenzierung oder der Weiterverkauf des Zugangs sowie eine Nutzung für Dritte als eigenständige Dienstleistung sind nicht gestattet. Alle Rechte an der Software verbleiben beim Anbieter.
§ 4 Leistungsumfang & Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter stellt die Software auf Servern in Deutschland bereit. Der Zugriff erfolgt transportverschlüsselt (HTTPS).
(2) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Dienstes. Angestrebt wird eine Zielverfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel. Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster (in der Regel sonntags zwischen 02:00 und 06:00 Uhr, Ankündigung mindestens 24 Stunden vorher) sowie Ausfälle, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (insbesondere höhere Gewalt, Störungen von Vorlieferanten/Netzbetreibern).
(3) Die vorstehenden Verfügbarkeitsangaben sind Zielwerte und keine zugesicherte Eigenschaft, soweit nicht ausdrücklich ein Service-Level in Textform vereinbart wurde.
(4) Support: Der Anbieter leistet Unterstützung bei Fragen zur Nutzung und bei Störungen per E-Mail an info@planoffice.app sowie über die in der Software bereitgestellte Meldefunktion, an Werktagen zu üblichen Geschäftszeiten. Bestimmte Reaktions- oder Lösungszeiten sind nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich in Textform vereinbart. Schulungen, Datenübernahmen aus Fremdsystemen und individuelle Anpassungen sind nicht Bestandteil des Vertrags.
(5) Die Internetverbindung des Kunden, seine Endgeräte und deren Konfiguration sowie Leistungen Dritter, die der Kunde selbst bezieht (z. B. E-Mail-Postfächer, Drittsysteme an Schnittstellen), liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters. Für Störungen der Erreichbarkeit, deren Ursache außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegt — insbesondere Störungen des Datenübertragungsnetzes, Strom- oder Infrastrukturausfälle beim Rechenzentrums- betreiber sowie höhere Gewalt —, haftet der Anbieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 5 Mitwirkungs- und Kundenpflichten
(1) Der Kunde ist verpflichtet,
- seine Zugangsdaten geheim zu halten, gegen den Zugriff Dritter zu sichern und den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für einen Missbrauch bestehen;
- die Software nur im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser AGB zu nutzen und keine rechtswidrigen, insbesondere keine rechtsverletzenden Inhalte einzustellen;
- selbst dafür Sorge zu tragen, dass er zur Verarbeitung der von ihm eingestellten personenbezogenen Daten berechtigt ist (siehe § 6).
(2) Eigenverantwortung für Buchführung/GoBD: Die Software unterstützt den Kunden bei der Erstellung und revisionssicheren Festschreibung von Belegen (z. B. Rechnungen) und bildet handels- und steuerrechtliche Anforderungen (u. a. GoBD, § 147 AO, § 14b UStG, E-Rechnung) technisch ab. Die Software ersetzt nicht die eigenen buchhalterischen und steuerlichen Pflichten des Kunden. Für die inhaltliche Richtigkeit seiner Belege, die Einhaltung von Aufbewahrungspflichten und die Abstimmung mit seinem Steuerberater bleibt der Kunde verantwortlich.
(3) Der Kunde ist für regelmäßige eigene Datensicherungen im Rahmen der bereitgestellten Exportfunktionen (§ 9) mitverantwortlich, soweit dies für seine Zwecke erforderlich ist.
(4) Offline-Betrieb der Feld-App: Eingaben, die ohne Verbindung erfasst werden, speichert die App zunächst auf dem Endgerät und überträgt sie erst bei bestehender Verbindung. Der Kunde stellt sicher, dass Endgeräte regelmäßig, spätestens am Ende eines Arbeitstages, synchronisiert werden, die App in der jeweils aktuellen Version genutzt wird und in der App angezeigte Synchronisationsfehler unverzüglich behoben oder dem Anbieter gemeldet werden. Der Anbieter hat keinen Zugriff auf Endgeräte des Kunden; Daten, die vor ihrer Übertragung durch Verlust, Beschädigung, Zurücksetzen oder Deinstallation auf einem Endgerät verloren gehen, liegen außerhalb seines Verantwortungsbereichs.
§ 6 Datenschutz & Auftragsverarbeitung
(1) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (nachfolgend „AVV“). Der AVV ist Bestandteil dieses Vertrags und geht diesen AGB bei Widersprüchen in datenschutzrechtlichen Fragen vor.
(2) Der Kunde ist hinsichtlich der von ihm in die Software eingestellten Daten Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO, der Anbieter Auftragsverarbeiter. Einzelheiten zu Datenarten, Betroffenenkategorien, technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie zu etwaigen Unterauftragsverarbeitern regelt der AVV.
(3) Informationen zur Verarbeitung im Verantwortungsbereich des Anbieters enthält die Datenschutzerklärung.
§ 7 Vergütung & Abrechnung
(1) Die Vergütung richtet sich nach der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste bzw. der individuellen Einzelvereinbarung. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Abrechnung erfolgt außerhalb der Anwendung durch gesonderte Rechnungsstellung des Anbieters. Ein In-App-Zahlungsverkehr findet nicht statt.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB).
(4) Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung trotz Mahnung mit angemessener Nachfrist in Verzug, kann der Anbieter den Zugang zur Software bis zum Ausgleich sperren; die Sperrung wird mindestens sieben Tage vorher in Textform angekündigt. Die Daten des Kunden bleiben während der Sperrung erhalten, die Vergütungspflicht besteht fort. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung (§ 8 Abs. 3) bleibt unberührt.
§ 8 Laufzeit & Kündigung
(1) Der Vertrag läuft, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, zunächst einen Monat und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird.
(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB).
(4) Für die unentgeltliche Pilotphase gelten ergänzend die Regelungen der gesonderten Pilotvereinbarung.
§ 9 Datenexport & Vertragsende
(1) Dem Kunden stehen während der Vertragslaufzeit Funktionen zur Verfügung, mit denen er seine Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format exportieren kann (unter anderem im Rahmen der Betroffenenrechte nach Art. 15 und Art. 20 DSGVO).
(2) Nach Beendigung des Vertrags erhält der Kunde Gelegenheit, seine Daten zu exportieren. Anschließend werden die Daten des Kunden nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen nach Vertragsende gelöscht.
(3) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Belege mit handels-/steuerrechtlicher Relevanz (z. B. festgeschriebene Rechnungen) unterliegen der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (u. a. § 147 AO, § 14b UStG) und werden für deren Dauer gesperrt statt gelöscht. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, aufbewahrungspflichtige Belege vor Vertragsende zu exportieren und in seiner Buchhaltung vorzuhalten.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und der Höhe nach beschränkt auf 2.500 Euro je Schadensfall und insgesamt auf 5.000 Euro je Vertragsjahr. Mehrere Schäden, die auf derselben Ursache beruhen, gelten als ein Schadensfall.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(4) Bei Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen der Absätze 1 bis 3 nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden im Rahmen der bereitgestellten Exportfunktionen (§ 5 Abs. 3, § 9) für die Wiederherstellung der Daten erforderlich wäre. Hat der Kunde diese Mitwirkungspflicht verletzt, entfällt die Haftung, soweit der Schaden darauf beruht.
§ 11 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder höchstrichterliche Rechtsprechung, zur Schließung einer Regelungslücke oder wegen technischer oder organisatorischer Veränderungen des Dienstes erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der Vergütung oder der vertraglich geschuldeten Hauptleistung sind hiervon ausgenommen; sie bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden und nutzt er den Dienst weiter, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Bei Widerspruch ist jede Partei zur ordentlichen Kündigung nach § 8 berechtigt.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — der Sitz des Anbieters (Hennef). Ein etwaiger gesetzlich zwingender Gerichtsstand bleibt unberührt.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.